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Überprüfung von Arbeitsmitteln in Betriebsstätten

 

 

Gemäß § 8 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind Arbeitsmittel mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

 

 

Wir überprüfen für Sie u.a. folgende Arbeitsmittel:

 

 

  • Krane
  • sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte
  • Hubtische
  • Fahrzeughebebühnen
  • auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
  • kraftbetriebene Anpassrampen
  • kraftbetriebene Türe und Tore
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten und Arbeitskörbe
  • Stetigförderer
  • etc.

 

 

Prüfinhalte:

 

 

  • Prüfung von verschleißbehafteten Komponenten
  • Einstellung sicherheitsrelevanter Bauteile und Sicherheitseinrichtungen
  • Funktionsüberprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile
  • etc.

 

 

Für weitere Informationen bzw. zur Terminvereinbarung stehen wir jederzeit gerne unter Tel.: +43 (0) 3135 / 57 863 - 11 oder unter office(at)cargonorm.com zur Verfügung.

 

 

 


CARGONORM Ziviltechnikergesellschaft mbH | Cargo Center Graz | Gewerbepark 3 | 8402 Werndorf | Austria  

Kurstermine:

 

Basisschulung
Digitales Kontrollgerät
Freitag, 15.06.2012
13:00 - 17:00Uhr

 

 

Weiterbildungsmodule für
Berufskraftfahrer

 

Alle TERMINE
(siehe Kalender/Termine)