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Überprüfung von Arbeitsmitteln in Betriebsstätten
Gemäß § 8 der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind Arbeitsmittel mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. |
Wir überprüfen für Sie u.a. folgende Arbeitsmittel: | ||||||
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Prüfinhalte: | ||||||
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Für weitere Informationen bzw. zur Terminvereinbarung stehen wir jederzeit gerne unter Tel.: +43 (0) 3135 / 57 863 - 11 oder unter office(at)cargonorm.com zur Verfügung. | ||||||
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Kurstermine:
Basisschulung
Digitales Kontrollgerät
Freitag, 15.06.2012
13:00 - 17:00Uhr
Weiterbildungsmodule für
Berufskraftfahrer


