Grund- und Weiterbildungsqualifikation
Gesetzliche Grundlage: |
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- | Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr. |
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- | Umsetzung der RL 2003/59/EG in nationales Recht durch die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung |
Bereich Güterverkehr - Wer ist davon betroffen? |
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- | die Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, |
- | die Staatsangehörige eines Drittlandes sind und von einem in einem Mitgliedsstaat niedergelassenen Unternehmen beschäftigt oder eingesetzt werden. |
Bereich Güterverkehr - Wer ist davon nicht betroffen? |
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- | deren Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt; |
- | des Katastrophenschutzes, der Streitkräfte und der Feuerwehr; |
- | die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeuge oder umgebaute Fahrzeuge die noch nicht in Betrieb genommen wurden; |
- | die in Notfällen oder für Rettungsaufgaben eingesetzt werden; |
- | die beim Fahrunterricht zum Erwerb einer Lenkberechtigung oder der Grundqualifikation eingesetzt werden; |
- | die im Rahmen der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer innerhalb von Österreich eingesetzt werden; |
- | zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt; |
Erbringung des Fahrerqualifizierungsnachweises: |
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Kurstermine:
Basisschulung
Digitales Kontrollgerät
Freitag, 15.06.2012
13:00 - 17:00Uhr
Weiterbildungsmodule für
Berufskraftfahrer


