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Digitaler Tachograph
Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) über 3,5 to sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen sind ab Erstzulassung 01.05.2006 mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet. Beim Einsatz dieser Fahrzeuge ist der Arbeitgeber lt. AZG gesetzlich verpflichtet, seine ArbeitnehmerInnen über die richtige Handhabung des digitalen Kontrollgerätes nachweislich zu unterweisen. |
Kurstermine:
Basisschulung
Digitales Kontrollgerät
Freitag, 15.06.2012
13:00 - 17:00Uhr
Weiterbildungsmodule für
Berufskraftfahrer



